25 Drachmai halbiert = 12,25 Drachmai / 2.1.1909 - 14.2.1918

Alle sich zu dieser Zeit im Umauf befindenden Banknoten wurden nach dem Gesetz vom 25.3.1922 halbiert. Die rechte Haelfte blieb bis 1927 als halber Wert im Umlauf, die linke Haelfte galt als Zwangsanleihe.

P 060 (P 052 als ganzer Schein)

Vorderseite

Die Abbildung zeigt eine linke und eine rechte Haelfte des P 052, die beiden Abschnitte stammen von verschiedenen Scheinen. (Beschreibung siehe P 052!)