10 Drachmai halbiert = 5 Drachmai / 12.3.1910 bis 24.3.1917

Alle sich zu dieser Zeit im Umauf befindlichen Banknoten wurden nach dem Gesetz vom 25.3.1922 halbiert. Die rechte Haelfte blieb bis 1927 als halber Wert im Umlauf, die linke Haelfte galt als Zwangsanleihe.

P 059 (P 051 als ganzer Schein)

Vorderseite

Die Abbildung zeigt die linke Haelfte des P 051 (Beschreibung siehe dort!)